Samenvatting
Das österreichische Erbrecht ist erst kürzlich grundlegend reformiert worden. Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015, das mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, stellt die umfangreichste Reform seit Bestehen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches 1811 dar. Kernbereiche betreffen insbesondere sprachliche und inhaltliche Anpassungen an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts. So haben unter anderem das Testamentsrecht, das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht Änderungen erfahren.Im folgenden Beitrag werden drei Themen des österreichischen Erbrechts behandelt: die Stellung des überlebenden Ehegatten (Kapitel 2), die Stellung des überlebenden Lebensgefährten (Kapitel 3) und das Pflichtteilsrecht sowie pflichtteilsähnliche Rechte (Kapitel 4). Auch diese Bereiche wurden im Zuge der Reform (teilweise) neu geregelt und modernisiert, weshalb eine nähere Darstellung für den rechtsvergleichenden Diskurs vielversprechend erscheint.
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